Über uns

Über uns

NovaTec | Experte in ISDN + VoIP

Die NovaTec Kommunikationstechnik GmbH wurde im Jahr 1990 von Michael Keyhani und Horst Michaelis* gegründet. Aufbauend auf ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Telekommunikation realisierten sie in den Anfangsjahren praxisorientierte Detaillösungen für andere Hersteller.

Im Zuge des Wachstums des Unternehmens kam die Entwicklung zielgruppenspezifischer Plug & Play-Lösungen  hinzu. Mittlerweile wurde die Produktpalette stark erweitert und enthält Tk-Anlagen, VoIP Media Gateway und GSM-Gateways.

Neben der Produktentwicklung steht die Beratung und Schulung im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten. Auch die Produktion von Kleinserien und Prototypen gehört selbstverständlich zu dem im eigenen Haus angebotenen Service.

Hierbei wird in allen Unternehmensbereichen das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 verwirklicht und konsequent angewandt. Die Produkte werden von unabhängigen Zertifizierungsinstituten geprüft und abgenommen.

Eine gründliche Kontrolle aller Geräte und sorgfältige Tests vor der Auslieferung sind für uns selbstverständlich.

Der direkte Kontakt zum Kunden steht im Vordergrund unserer Aktivitäten. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und beraten Sie gerne umfassend.

NovaTec – ein Team steht für Qualität.

*) verstorben August 1999

Paderborn liegt an der A 33, die die A 2 (Ruhrgebiet-Hannover) mit der A 44 (Dortmund-Kassel) verbindet.

Sie erreichen uns am besten über die Abfahrt 28 – Paderborn-Mönkeloh von der A 33 ….

Falls Sie uns dennoch nicht finden sollten, rufen Sie an unter +49 5251 1589 0.

Wir bringen Sie gerne ans Ziel – Gute Fahrt!

Ihr Team der

NovaTec Kommunikationstechnik GmbH

Technologiepark 9

DE – 33100 Paderborn

Telefon:  +49 5251 1589 0

Allgemeine Lieferbedingungen der NovaTec Kommunikationstechnik GmbH

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Basis unserer AGB. Diese finden Sie hier.

Allgemeine Einkaufsbedingungen der NovaTec Kommunikationstechnik GmbH

  1. Allgemeines
    (1) Für alle Bestellungen der NovaTec Kommunikationstechnik GmbH – im folgenden NovaTec GmbH genannt – gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltslose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.

(2) Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.

 

II. Angebote

Die Angebote müssen den Anfragen entsprechen. Auf Abweichungen ist im Angebot ausdrücklich hinzuweisen. Sämtliche uns unterbreiteten Angebote erfolgen kostenlos. Eingesandte Zeichnungen, Muster oder Modelle bleiben unser Eigentum und sind uns mit dem Angebot kostenlos zurückzusenden.

III. Bestellung

(1) Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung erfolgen. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(2) Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.

(3) Die allgemeine Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten ist Bestandteil dieses Vertrages.

IV. Lieferung

(1) Abweichungen von unseren Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns. Ist die Lieferung „frei Werk“ vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der NovaTec GmbH und des. Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der NovaTec GmbH angegeben.

(3) Wenn vereinbarte Termine aus einem vom Lieferanten zu vertretenden Umstand nicht eingehalten werden, sind wir, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Regelungen nach unserer Wahl berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir haben Anspruch auf Ersatz aller Mehrkosten, die uns durch vom Lieferanten zu vertretende verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehen. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung erhält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

(4) Wenn der Lieferant Schwierigkeiten in Fertigung oder Vormaterialversorgung voraussieht oder von ihm unbeeinflussbare Umstände eintreten, die ihn voraussichtlich an der termingemäßen Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern werden, muss der Lieferant unverzüglich unsere bestellende Abteilung benachrichtigen.

(5) Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend.

(6) Teillieferungen sind uns vorab zur Genehmigung bekannt zu geben.

(7) Der Lieferant trägt die Transportgefahr, auch wenn der Transport von der NovaTec GmbH bezahlt wird.

V. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfes zur Folge haben.

VI. Versandanzeige und Rechnung

(1) Es gelten die Angaben in unserer Bestellung und Lieferabrufe. Die Rechnung ist, falls angegeben, in einfacher Ausfertigung an die jeweils aufgedruckte Anschrift zu richten und nicht den Sendungen beizufügen. Ansonsten wird sie der Sendung beigefügt.

(2) Der Auftragnehmer ist nur berechtigt Forderungen in Rechnung zu stellen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

VII. Preisstellung und Gefahrenübergang

Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk einschließlich Verpackung. Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist.

VIII. Zahlungsbedingungen

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug. Die Frist läuft von dem Zeitpunkt an, in dem sowohl die Rechnung als auch die Ware bei uns eingegangen bzw. erbracht sind. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

IX. Gewähr

(1) Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, der Lieferung oder Leistung soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

(2) Wir sind berechtigt, für Mängel der Lieferung oder Leistung unbeschadet der uns nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden sonstigen Rechte, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung geltend zu machen, die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu fordern oder die ganze oder teilweise Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart ist.

(3) Wird infolge mangelhafter Lieferung eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle nötig, so trägt der Lieferant hierfür die Kosten.

(4) In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr akuter Gefahr oder zur Vermeidung übermäßiger Schäden, sind wir berechtigt, die festgestellten Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen.

X. Produktschäden

Für den Fall, dass wir von einem Kunden oder sonstigen Dritten aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Erzeugnisses verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XI. Ausführung von Arbeiten

Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten; die für das Betreten und Verlassen der Fabrikanlagen bestehenden Vorschriften sind einzuhalten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

 

XII. Beistellung

Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden.

 

XIII. Geheimhaltung

Unterlagen aller Art, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, wie Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten und dergleichen, sowie alle sonstigen von uns zur Verfügung gestellten Informationen, soweit sie nicht erkennbar für die Öffentlichkeit bestimmt sind, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle und dergleichen oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für unsere Druckaufträge.

 

XIV. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Paderborn.

 

XV. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz des Lieferanten oder Paderborn. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechtes oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufes ist ausgeschlossen.

XVI. Schutzrechte Dritter

Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Ware nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die NovaTec GmbH dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftragnehmer NovaTec hiervon und von jeder damit in Zusammenhang stehenden Leistung frei.

XVII. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle gehalten, an die Stelle der Not leidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der entfallenen Bestimmung am ehesten entspricht.

(Stand 11/05)

Referenzliste der NovaTec Kommunikationstechnik GmbH

PARTNERProjektLieferung
SwisscomCoopLieferung von Soft- und Hardware zum Aufbau einer taktsynchronen Anbindung für ISDN und DECT basierte TK-Anlagen über IP eines Netzwerks in einem Cisco Callmanager Umfeld.
Cisco SystemsVG-2BRITeillizenzverkauf sowie gemeinsame Entwicklung bzw. Definition von einem neuen Codec zur synchronen Datenübertragung, Belieferung mit Hardware, auch an internationale Zulieferer, für diverse VoIP Projekte.
T-Systems Int.DB VoicePlanung und Lieferung von Hard- und Software sowie Dokumentationen zum Aufbau eines TLS-verschlüsselten, taktsynchronen VoIP-/Data-Netzwerkes in einem Cisco CUCM Umfeld für deutschlandweite Netzinfrastruktur.
T-Systems Int.I.Lieferung und Konzeption von Hard- und Software sowie Dokumentationen zum Aufbau eines verschlüsselten, taktsynchronen Data- und VoIP-Netzes einer Behörde unter VsnfD Bedingungen.
T-Systems Int.II.Lieferung von Konzeption von Hard- und Software sowie Dokumentationen zum Aufbau eines TLS verschlüsselten, taktsynchronen Data-und VoIP-Netzwerkes im Hochsicherheitsbereich für militärische sowie staatliche Kommunikationsanwendungen unter VsnfD Bedingungen.
T-Systems Int.KfWLieferung von Systemen zur Investitionssicherung bei der Einführung und Umstellung der KFW Kommunikationsinfrastruktur auf VoIP Basis.
ControlwareMinisteriumUk0 Anbindungen, inkl. Synchronisation mit dem TDM Netz über ein WAN Netz und SIP in einem Cisco Callmanager Umfeld.
Deutsche TelekomStadt PforzheimLieferung von Hardware für die Reichweitenverlängerung von Schnittstellen und den Ausbau des vorhandenen Telefonienetzwerkes
Deutsche TelekomHeidepark SoltauLieferung von Hardware für die Verlängerung der Reichweite von ISDN Schnittstellen
Ansaldo ItalyIndien RailwaysLieferung unter erschwerten Bedingungen von Hardware für die Reichweitenverlängerung von UP0 Schnittstellen für das indische Eisenbahnnetz.
Airsys Navigation SystemsFlughafen Köln/BonnTechnik zur Anbindung der Detektoren, die für die Positionsbestimmung von Flugzeugen am Boden sind.
Stadt MannheimLieferung von Hardware für die Reichweitenverlängerung von Schnittstellen.
Stadt HannoverNotrufsäulenLieferung von Hardware zur Anbindung von Notrufsäulen auf den Straßenbahnhaltestellen.
Stadt BerlinNotrufsäulenLieferung von Hardware für die Reichweitenverlängerung von Schnittstellen.
WindparksLieferung von Hardware für die zentrale Anbindung der Stromzähler über große Entfernungen im Park.
LandestalsperrenFreistaat SachsenLieferung von Hardware für die Reichweitenverlängerung von Schnittstellen und den Ausbau des vorhandenen Telefonie-Netzwerkes mit IP-Anbindung.
British TelecomZentralbankLieferung und Installation von Hardware für ein VoIP Netzwerk im CUCM Umfeld.
WeinmannGAP TunnelSystem Lieferung zur Anbindung von abgesetzten analogen Endgeräten über große Entfernungen an das GSM Netz mittels integriertem GSM Gateway.
DimensiondataNATO PartnerLieferung von spezieller Hardware zur Anbindung von sicherheitsrelevanten Anwendungen in einem VoIP Netz.

Die Liste finden Sie hier zum Download!